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Avalon Terms and Conditions

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma AVALON Linguistic Ltd., mit Sitz in 128 City Road, London EC1V 2NX, Großbritannien, (nachfolgend ‘A/L’ genannt) und dem Kunden, und sie ersetzen grundsätzlich sämtliche etwaigen anderen Bedingungen, auf die sich der Kunde etwa bezieht, die er anbietet oder auf die er sich stützt, es sei denn, A/L stimmt der Anwendung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Preisangebote

(2.1) Von A/L gemachte Preisangebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.

(2.2) A/L ist berechtigt, die angebotenen Preise oder Lieferbedingungen nach eigenem Ermessen zu widerrufen, wenn es nicht die hinreichende Gelegenheit hatte, vor Abgabe des Angebots alle notwendigen Details des vorgeschlagenen Projekts, insbesondere alle zu bearbeitenden Texte oder den Umfang der zu erstellenden Texte, einzusehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des von A/L unterbreiteten Angebots seitens des Kunden oder, in Ermangelung eines Angebotes, die schriftliche Bestätigung eines vom Kunden erteilten Auftrags durch A/L gilt als Vertrag.

(2.3) A/L erachtet jede natürliche oder juristische Person, die A/L einen Auftrag erteilt hat, als Kunden, es sei denn, diese Person oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Namen und auf Kosten eines Dritten handelt, dessen Namen und Adresse sie A/L bei der Auftragserteilung zur Verfügung stellen sollte.

(2.4) Vereinbarungen und Zusagen seitens Repräsentanten oder Mitarbeitern von A/L sind nur dann verbindlich, wenn sie durch A/L schriftlich bestätigt werden.

(2.5) A/L benötigt in der Regel eine ausreichende Sicherheit von mindestens 50% der kalkulierten Projektkosten vom Kunden, bevor der Auftrag ausgeführt wird.

(3) Änderungen / Auftragsstornierung durch den Kunden

(3.1) Wesentliche Änderungen, die der Kunde nach Vertragsabschluss an einem Auftrag vornimmt, berechtigen A/L, entweder den Angebotspreis und/oder die Lieferfrist zu modifizieren oder die Ausführung des Auftrags insgesamt abzulehnen. Im letzteren Fall wird dem Auftraggeber der Wert der bereits erbrachten Leistungen anteilig berechnet.

(3.2) Die Stornierung eines Auftrags durch den Kunden berechtigt A/L, die Zahlung aller bereits für diesen Auftrag erbrachten Leistungen sowie die Vergütung der für die Recherche aufgewendeten Stunden für den Rest des Auftrags zu beanspruchen. A/L stellt dem Kunden die ausgeführten Arbeiten auf dessen Verlangen zur Verfügung, kann aber keine Verantwortung für deren Qualität in diesem Stadium übernehmen.

(3.3) Wenn A/L bereits Zeit für die Ausführung des Auftrags reserviert hatte, kann es dem Kunden 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil der Arbeit in Rechnung stellen.

(4) Vertraulichkeit

(4.1) A/L verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und dabei die erforderliche Fachkompetenz anzuwenden, um den vom Kunden angegebenen Zweck zu erfüllen.

(4.2) A/L wird alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln und dasselbe auch von seinen Mitarbeitern verlangen. A/L haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es diese nicht verhindern konnte.

(4.3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist A/L berechtigt, andere zur Unterstützung bei der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung von A/L für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. A/L verpflichtet alle an der Ausführung eines Auftrags beteiligten Dritten, alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren, geheim zu halten.

(4.4) Der Kunde wird jedem Informationsersuchen von A/L über das geplante Projekt so weit wie möglich nachkommen, ebenso wie allen Anfragen nach entsprechenden Unterlagen, wenn diese verfügbar sind. Der Versand dieser Informationen und Unterlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

(5) Bereitstellung der Leistung

(5.1) Bereitstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung seitens A/L besagt etwas anderes. A/L wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn sich herausstellen sollte, dass ein vereinbarter Liefertermin voraussichtlich nicht eingehalten werden kann.

(5.2) Falls ein verbindlicher Bereitstellungstermin ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und A/L ihn aus nicht zu vertretenden Umständen nicht einhält und dem Kunden eine Verzögerung nicht zugemutet werden kann, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen ist A/L jedoch nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

(5.3) Die Bereitstellung gilt als erfolgt, wenn die abschließende Projektarbeit von A/L eingereicht wurde, typischerweise per Internet, Modem, Telefax, Telex, Post, Kurierdienst, etc.

(5.4) Per E-Mail übermittelte Daten gelten als übermittelt, sobald das System den Versand der Nachricht bestätigt hat.

(5.5) Der Kunde wird A/L bei der Ausführung des Auftrags unterstützen, indem er alles unternimmt, was vernünftigerweise notwendig oder förderlich für seine zügige und termingerechte Ausführung ist.

(5.6) Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften, die Bereitstellung der von A/L im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen zu unterstützen. Jede Weigerung, die Projektarbeit von A/L anzunehmen, stellt einen Verzug des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen der Ziffer (6.4) gelten entsprechend, auch wenn keine ausdrückliche Aufforderung zur Abnahme erfolgt ist.

(6) Bezahlung

(6.1) Preise sind stets individuell mit dem Kunden vereinbart, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des geplanten Projekts. Die Berechnung basiert auf dem Preis pro Wort nach dem jeweils gültigen aktuellen Tarif von A/L, zuzüglich etwaiger zusätzlicher Gebühren, beispielsweise für Expressdienste und Grafikdateien, abzüglich etwaiger Rabatte und Boni. Darüber hinaus behält sich A/L vor, dem Kunden Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Ausführung des Auftrags etwa zusätzlich entstehen.

(6.2) Die angegebenen Preise gelten nur für Leistungen, die im Rahmen des vereinbarten Umfanges liegen.

(6.3) A/L ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn es sich gezwungen sieht, mehr Arbeiten auszuführen oder mehr Kosten zu verursachen, als bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, etwa weil es mit sehr schwierigen oder unklaren Texten arbeiten muss, z.B. in Dateien oder Computerprogrammen des Auftraggebers, die fehlerhaft sind. Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft und nicht erschöpfend.

(6.4) Die Zahlung für die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen ist 10 Tage nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen von A/L schriftlich definierten Frist) fällig. Die Zahlung erfolgt netto und in voller Höhe – ohne Verrechnung oder Zurückbehaltung – in der Rechnungswährung. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kommt der Auftraggeber – sofort und ohne vorherige Inverzugsetzung – mit dem Rechnungsbetrag sowie mit den gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag vom Fälligkeitstag bis zur vollständigen Begleichung in Verzug.

(6.5) Der Satz für außergerichtliche Inkassokosten beträgt 15% auf die ersten 2.500 Euro des Hauptforderungsbetrages einschließlich gesetzlicher Zinsen, sowie 10% auf den darüber hinausgehenden Saldo, mindestens jedoch 100 Euro pro Vorgang.

(7) Beanstandungen

(7.1) Bei etwaigen Beanstandungen des Kunden über die von A/L gelieferten Projektarbeiten hat der Kunde diese so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen. Das Geltendmachen einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

(7.2) Werden innerhalb der in Ziffer (7.1) festgelegten Frist von 14 Tagen keine Reklamationen erhoben, so gilt die Arbeit als vollständig abgenommen, und A/L wird nur dann auf Beanstandungen eingehen, wenn es dies für angebracht hält. Sofern A/L auf Wunsch des Kunden etwa einen Teil seiner Arbeit ändert, stellt dies in keiner Weise ein Anerkenntnis seitens A/L dar, möglicherweise zunächst eine Projektleistung von minderwertiger Qualität erbracht zu haben.

(7.3) A/L wird die Beanstandung prüfen und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden antworten. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird A/L eine Lösung vorschlagen und erhält eine angemessene Frist, um die Arbeit entsprechend zu ändern oder zu ersetzen. Wenn A/L nicht in der Lage ist, die erforderlichen Änderungen oder Auswechslungen vorzunehmen, kann es dem Kunden stattdessen einen Rabatt gewähren. Auf jeden Fall wird es für A/L oberste Priorität haben, eine professionelle und einvernehmliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass im gegenseitigen Interesse ein Streitfall vermieden und vielmehr die volle Zufriedenheit des Kunden erreicht wird.

(7.4) Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde den Teil oder die Teile des von der Beanstandung betroffenen Werkes selbst bearbeitet oder von Dritten bearbeiten lässt, unabhängig davon, ob er das Werk später etwa an einen Dritten geliefert hat oder nicht.

(8) Haftung

(8.1) A/L haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar und nachweislich auf Mängel zurückzuführen sind. A/L haftet unter keinen Umständen für andere Arten von Schäden, wie z.B. Folgeschäden, Gewinnausfälle oder Verluste aufgrund von Verzögerungen. Die Haftung von A/L ist auf den Rechnungsbetrag für die betreffende Leistung beschränkt.

(8.2) Mehrdeutigkeit eines zu bearbeitenden Textes oder falsche, unvollständige beziehungsweise irreführende Projektanweisungen seitens des Kunden entbinden A/L von jeglicher Haftung.

(8.3) Die Beurteilung, ob die Verwendung eines zu schreibenden/bearbeitenden Textes oder seiner übersetzten/bearbeiteten Version oder eines anderen von A/L erstellten Textes ein Schadensrisiko darstellt, erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst auf eigene Gefahr und Kosten.

(8.4) A/L übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, welche der Kunde zur Erleichterung der Vertragserfüllung zur Verfügung stellt. A/L ist ebenfalls nicht haftbar für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsmedien, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) das Vorhandensein von Computerviren in von A/L gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.

(8.5) Der Kunde stellt A/L von allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung der Projektarbeit unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens A/L aufgrund dieser Klausel frei.

(9) Stornierung seitens AVALON Linguistic

(9.1) Jegliche Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens des Kunden sowie ein Konkurs, Moratorium oder die Liquidation der Gesellschaft des Kunden berechtigen A/L, entweder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben oder seine Ausführung aufzuschieben, ohne dass der Kunde Anspruch etwa auf Schadenersatz hat. In diesen Fällen ist A/L zudem berechtigt, sofortige Zahlung zu begehren.

(9.2) Sollte A/L sich aufgrund von nicht selbst zu vertretenden Umständen außerstande sehen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist A/L berechtigt, den Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zu kündigen. Zu diesen Umständen gehören unter anderem: Feuer, Unfälle, Krankheiten, Streiks, Unruhen, Krieg, Verkehrsbeschränkungen und -verzögerungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung der Dienste von Internet-Providern und andere Fälle höherer Gewalt.

(9.3) Sollte A/L aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, die Ausführung des Vertrages einzustellen, so hat der Kunde gleichwohl die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die entstandenen Kosten und Auslagen zu bezahlen.

(10) Urheberrechte

(10.1) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleibt das Urheberrecht an allen von A./L durch Schreiben und Übersetzung erstellten Texten bei A/L selbst.

(10.2) Der Kunde stellt A/L von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages frei.

(11) Anzuwendendes Recht

(11.1) Der Vertrag gilt als im Vereinigten Königreich abgeschlossen, und das britische Recht ist das maßgebliche Vertragsrecht.

(11.2) Etwaige Streitigkeiten sind bei dem zuständigen Gericht in London City geltend zu machen, wo A/L seinen Sitz hat.

 

–  Allgemeine Geschäftsbedingungen AVALON Linguistic (v. 2016-2020)  –